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13. Januar 2012
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Irsee2012: SPD will pflegende Angehörigen entlasten

Sozialsprecher Hans-Ulrich Pfaffmann stellte auf der Winterklausur Eckpunkte für eine gute Pflege in Bayern vor

Der SPD-Sozialsprecher Hans-Ulrich Pfaffmann hat bei der Klausurtagung der SPD-Landtagsfraktion im schwäbischen Bildungszentrum Kloster Irsee Eckpunkte zur Pflege vorgestellt:

Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung war ein wichtiger Schritt zur Absicherung des existenziellen Risikos der Pflegebedürftigkeit. Eine weitere Reform ist jedoch dringend erforderlich, um die unzureichende Pflegestufeneinteilung und die finanzielle Benachteiligung der Pflege zu Hause zu verbessern. Außerdem ist die aus der steigenden Zahl von Pflegedürftigen resultierende Finanzierungslücke zu schließen.

Sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege gibt es ein Defizit an qualifiziertem Personal, das sich in den kommenden Jahren noch deutlich verschärfen wird. Um den drohenden Pflegenotstand bei der zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen zu vermeiden, müssen Bund und Länder gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Nur wenn der Pflegeberuf attraktiver wird, werden mehr junge Menschen diesen Beruf ergreifen und auch dabei bleiben.

Die Familien in Bayern und Deutschland leisten bislang den weitaus größten Teil der Pflegearbeit. Pflegende Angehörige – das sind meist Frauen mit Doppel- und Dreifachbelastung durch Kinder, Beruf und Pflege – müssen sowohl finanziell als auch organisatorisch deutlich stärker entlastet werden. Dies soll zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten, Kündigungsschutz während der Pflege und die Anrechnung von Pflegezeiten bei der Rentenberechnung erfolgen.

Ambulante Pflegedienste müssen qualifiziert und kostendeckend arbeiten können. Pflege im Minutentakt ist entwürdigend und belastet Pflegebedürftige und Pflegende gleichermaßen. Ein neuer und erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auch Demenzerkrankungen stärker berücksichtigt, würde hier für Abhilfe sorgen. Bereits seit 2009 gibt es dazu einen sinnvollen, im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeiteten Vorschlag, der bislang aber nicht umgesetzt wurde.

Auch wenn innovative Wohn- und Pflegeformen – z.B. in intergenerativen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften – an Bedeutung zunehmen sollten, wird es auch in Zukunft Pflegeheime für (schwerst-)pflegebedürftige Menschen geben, die nicht von Angehörigen und/oder ambulanten Dienste versorgt werden können oder wollen. Deshalb müssen stationäre Pflegeeinrichtungen ebenfalls angemessen ausgestattet werden.

Es besteht kein Zweifel, dass der wirtschaftliche Aufwand für Pflegeleistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich steigen wird. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weder der individuellen privaten Vorsorge überlassen noch ausschließlich den beitragszahlenden Arbeitnehmer/-innen aufgebürdet werden kann. Wie in der Krankenversicherung wird auch in der Pflege die Zweiklassengesellschaft zementiert. Hier Pflege im Minutentakt und Aufopferung der Angehörigen, dort exklusive Pflegeresidenzen und Etablierung eines „grauen Pflegemarkts“ mit privat organisierten, teils illegalen Pflegekräften.

Wie wir ab 2013 für gute Pflege sorgen werden

Wir werden die Bürgerversicherung Pflege einführen

Wir wollen die Einführung einer Bürgerversicherung Pflege durch die Zusammenführung von privater und sozialer Pflegeversicherung bei Beibehaltung des bisherigen Umlageverfahrens. Den Aufbau eines Kapitalstocks oder die teilweise Umstellung der Pflegeversicherung auf ein Kapitaldeckungsverfahren lehnen wir wegen der daraus resultieren Doppelbelastung der jetzigen Erwerbstätigengeneration (Umlage plus Kapitalaufbau) und wegen der Risiken auf dem Kapitalmarkt ab. In die Bürgerversicherung Pflege zahlen alle gerecht, d.h. entsprechend ihres Einkommens ein, die Arbeitgeber werden paritätisch beteiligt. Die verbindliche Einführung privater kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen lehnen wir ebenso ab wie die staatliche Förderung einer solchen (kein „Pflege-Riester“).

Wir werden einen ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff umsetzen

Wir wollen eine ganzheitliche, an der individuellen Biographie und am Grad der Selbständigkeit orientierte, aktivierende und kultursensible Pflege. Bei der Pflege müssen die Ressourcen, Wünsche und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen, nicht Ort und zeitlicher Aufwand der Leistung. Grundlage der Reform soll eine Beurteilung der Alltagskompetenz mit einem neuen Begutachtungsverfahren in acht Modulen und die Unterteilung in fünf Bedarfsgraden statt bisher drei bzw. vier Pflegestufen sein. Wir wollen, dass Pflegebedürftige künftig unabhängig vom Ort der Leistung dieselben (Geld- und)Sachleistungen in Anspruch nehmen können. D.h. die Sachleistungen müssen grundsätzlich auf das Niveau der stationären Leistungsbeiträge angehoben werden. Pflegebedürftige bekommen die Möglichkeit, das ihnen zustehende Sachleistungsvolumen flexibel für ambulante, teil- und vollstationäre Hilfen zu verwenden.

Wir werden für eine gebührenfreie Ausbildung und leistungsgerechte Bezahlung von Pflegekräften sorgen

Der Pflegeberuf muss sowohl was die Lohn- als auch die Arbeitsbedingungen betrifft eine deutliche Aufwertung erfahren. Wir wollen gute Arbeit sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege sicherstellen durch eine gemeinsam konzipierte generalistische und gebührenfreie Ausbildung, eine dauerhafte Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte, die Berücksichtigung einer leistungsgerechten Bezahlung bei den Pflegesatzverhandlungen, Aufstiegsmöglichkeiten sowie nachhaltige Informations- und Imagekampagnen. Neben der aktiven Akquise junger Menschen, z.B. durch Partnerschaften zwischen Schulen und Pflegeeinrichtungen, wollen wir auch der Generation mittleren Alters, besonders Frauen nach der Familienphase, den Einstieg in die Pflege als zweiten Berufsweg erleichtern.

Wir werden pflegende Angehörige entlasten

Wir wollen die Aufwertung und Entlastung von familiären Pflegepersonen durch

  • die Gewährleistung der aufsuchenden Beratung durch die Pflegekassen;
  • flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten;
  • die verbindliche Förderung der Selbsthilfe;
  • die Erhöhung der Ansprüche auf entlastende Kurzzeit- und Verhinderungspflege;
  • Lohnersatzleistung für die zehntägige Freistellung bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit in der Familie;
  • einen Rechtsanspruch auf ein flexibles Zeitbudget mit Lohnersatzleistung nach dem Familienpflegezeitgesetz;
  • einen gesonderten Freistellungsanspruch für die Begleitung eines sterbenden Angehörigen;
  • eine Anerkennung von Pflegezeiten bei der Rentenberechnung ähnlich der Kindererziehungszeit;
  • die Legalisierung der häuslichen 24-Stunden-Pflege im Privathaushalt durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.

Wir werden für Vernetzung und Pflegeberatung vor Ort sorgen

Wir wollen den Ausbau der wohnortnahen, quartiersbezogenen, trägerunabhängigen Pflegeberatung durch aufsuchende Beratung und die flächendeckende Erweiterung von Pflegestützpunkten und andere Beratungsstellen nach bundesweit einheitlichen Standards. Ferner wollen wir eine bessere Verzahnung und Vernetzung präventiver, medizinischer, pflegerischer, rehabilitativer und sozialer Angebote.

Wir wollen die ambulante Pflege und innovative Projekte stärken

Wir wollen eine Stärkung der ambulaten Pflegedienste durch die Umsetzung des erweiterten Pflegebedürtigkeitsbegriffs, die Anhebung der Pflegegeld- und Sachleistungen auf das Niveau der stationären Pflege, verbunden mit einer am realen Aufwand/den realen Kosten orientierten Dynamisierung der Leistungsentgelte. Wir wollen den Ausbau und die staatliche Förderung alternativer, zukunftsorientierter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen, insbesondere im Hinblick auf dementiell Erkrankte. Im Zentrum steht dabei immer die selbstbestimmte Lebensgestaltung.

Wir wollen moderne stationäre Einrichtungen sicherstellen

Wir wollen die Wiedereinführung bedarfsgerechter Investitionskostenzuschüsse für Träger von Altenpflegeheimen zur Durchführung notwendiger Sanierungen und Ersatzneubauten. Mit Hilfe von Gesamtversorgungsverträgen sollte überdies ein durchgängiges Versorgungsystem in wohnortnahen Pflegezentren gewährleistetet werden, wo Pflegebedürftige die gesamte Leistungspalette von ambulant bis stationär erhalten können und dabei immer vom selben Fachpersonal betreut werden.

Wir wollen für mehr Transparenz in der Pflege sorgen

Wir wollen die Verbesserung von Pflegequalität und -transparenz durch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung und Koordination der Prüfinstanzen, die Verbesserung der Prüfverfahren und -indikatoren sowie ein qualifiziertes Beschwerdemanagement anstelle des Pflegebeauftragten im Sozialministerium.

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