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08. April 2011
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Schwule und Lesben dürfen keine Kinder adoptieren und werden im Einkommensteuerrecht benachteiligt

Christa Steiger fordert in Dringlichkeitsanträgen Ende der Diskriminierung. Staatsregierung muss im Bundesrat entsprechende Anträge von Berlin und Hamburg unterstützen

Eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen nach Ansicht der sozialpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Christa Steiger, und des stellvertretenden Landes- und Bundesvorsitzenden des Arbeitskreises Lesben, Schwule und Transgender in der SPD, Ulf Schröder, nicht diskriminiert werden. Die SPD-Politiker fordern daher eine Gleichbehandlung im Steuer- und Kindschaftsrecht. In zwei Dringlichkeitsanträgen fordert nun die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung auf, den Anträgen der Länder Berlin und Bremen zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschafts- und Einkommensteuerrecht in der nächsten Bundesratssitzung zuzustimmen.

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, so die SPD-Sozialsprecherin, hat am 21. Juli 2010 entschieden, dass die bis zu diesem Zeitpunkt gültige erbschaftssteuerrechtliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im persönlichen Freibetrag und im Steuersatz sowie durch ihre Nichtberücksichtigung im Versorgungsfreibetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar war.

Der Gesetzgeber habe auf dieses Urteil reagiert und im Jahressteuergesetz 2010 die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht geregelt. Steiger: „Im Einkommenssteuerrecht besteht die Diskriminierung für eingetragene Lebenspartner allerdings weiterhin.“ Die SPD-Abgeordnete und Ulf Schröder weisen darauf hin, dass auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Wahlperiode als Ziel festgehalten wurde, dass "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abgebaut" und "insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten" umgesetzt werden sollen. Steiger: „Die Antragstellerinnen schließen sich dieser Forderung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP an.“

Was das Kindschaftsrecht betrifft, so bestehen allerdings nach wie vor Unterschiede im Adoptionsrecht zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, die nach SPD-Ansicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes widersprechen und daher beseitigt werden sollten. Der Antrag des Landes Berlin fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe im Kindschaftsrecht gleichgestellt werden. Dadurch würde unter anderem die gemeinsame Adoption eines Kindes durch die beiden eingetragenen Lebenspartner ermöglicht.

Steiger: „In Europa ist gleichgeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption von Kindern unter anderen in Belgien, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich möglich. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstützt die gemeinsame Adoption von Kindern durch eingetragene LebenspartnerInnen.“

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