SPD-Landtagsfraktion fordert NPD-Verbot
Wunsiedler Neonazi-Umzug belegt, wie notwendig es ist, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Gegenveranstaltung am 30. Oktober: Wunsiedel ist bunt.
Von Dr. Christoph Rabenstein
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Bekämpfung des Rechtsextremismus
Auch in diesem Jahr wird in Wunsiedel am 30. Oktober eine Propagandaveranstaltung der NPD stattfinden. Der Vorwand der Neonazis: sie wollen an ihren verstorbenen Bundesvize Jürgen Rieger erinnern. Eigentliches Ziel ist aber eine Fortsetzung der berüchtigten Heß-Märsche.
Wie schon im vergangenen Jahr hat das Landratsamt Wunsiedel die Veranstaltung verboten. Und wie schon im vergangenen Jahr musste der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dieses Verbot aufheben, denn die NPD ist ja keine verbotene Organisation und darf daher auf die Straße gehen und demonstrieren.
Allein dieser aktuelle Anlass zeigt, wie wichtig ein Verbot der NPD ist.
Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb im Landtag den Antrag gestellt, ein NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten:
„Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat eine Initiative mit der Intention der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD durch das Bundesverfassungsgericht zu ergreifen. Ziel muss es sein, die NPD zu verbieten.“
Nur ein NPD-Verbot gibt Wunsiedel und vielen anderen betroffenen Städten und Gemeinden endlich eine Handhabe, neonazistische Aufmärsche zu verbieten.
Zwar ist ein Parteienverbot nur ein Aspekt im Kampf gegen Rechtsextremismus, aber ohne Parteienstatus kann der NPD die Praxis versagt werden, Immobilien erwerben und zu Schulungs- und Tageszentren auszubauen. Ihre Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit vor allem an Schulen und bei sozial-schwachen Schichten, wird verhindert. Die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand für diese rechtsextreme Propaganda wird massiv eingeschränkt. Ihre parlamentarischen Initiativen werden untersagt. Jedem Anhänger oder Sympathisanten wird klar vor Augen geführt, dass er sich einer verfassungsfeindlichen Organisation anschließt.
Das sind überzeugende Gründe für ein NPD-Verbot.
Natürlich muss jedem klar sein, dass durch ein Verbot der NPD nicht alle Probleme im rechten und rechtsextremen Dunstkreis gelöst sind und der Kampf für unsere Demokratie auf allen Ebenen weitergehen muss.
Zum Problem der „V-Leute des Verfassungsschutzes“, das vor Jahren das erste Verbotsverfahren hatte scheitern lassen, wird im Antrag der SPD-Landtagsfraktion ausführlich dargelegt, dass ein NPD-Verbot ohne Erkenntnisse dieser Personen begründet und durchgesetzt werden kann. Deshalb ist die Frage, ob die V-Leute in der Führungsebene zurückgezogen werden müssen – was wir auch fordern – für die Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens nicht entscheidend.
Von der CSU und hier in persona Innenminister Herrmann mit Rückendeckung von Seehofer wurde immer wieder ein NPD-Verbot gefordert. In den letzen Monaten ist man davon mit der Begründung abgerückt, dass dies kaum Erfolg auf Bundesebene habe. Die Verhältnisse im Bundesrat haben sich aber verändert. Die Chancen für eine Unterstützung sind erheblich gestiegen.
| 09.07.2010 | ||
| Antrag Drucksache Nr. 16/5461 vom 09.07.2010 |
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Antrag | |
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Einleitung eines NPD-Verbotsverfahren Vorgangsmappe |
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Wir gedenken der Opfer, nicht der Täter
30. Oktober 2010, ab 12.30 Uhr
Gedenkfeiert für die Opfer rechtsextremer Gewalt
Am 30. Oktober 2010 findet zum zweiten Mal in Wunsiedel eine größere Gedenkfeier für die 30 Opfer zweier Todesmärsche durch Wunsiedel in den letzten Kriegstagen statt. Gleichzeitig wird aber auch der knapp 150 Todesopfer rechtsextremer Gewalt in Deutschland seit 1990 gedacht. Beginn der Veranstaltung, die vom Wunsiedler Bündnis durchgeführt wird, ist um 12:30 Uhr am Obelisken.
Anlass ist wie schon im vorigen Jahr eine von NPD und Freien Nationalisten angemeldete Demonstration unter dem Namen: "Für Einigkeit und Recht und Freiheit. Gedenkmarsch für Jürgen Rieger"
Wir gedenken der Opfer, nicht der Täter!
Im Rahmen unserer Veranstaltungen wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern und natürlich auch allen Gästen zeigen, wozu die geistigen Brandstifter Rieger/Heß jeweils beigetragen haben: Die 30 jüdischen Opfer der beiden Todesmärsche durch Wunsiedel und die 149 Todesopfer rechtsextremer Gewalt seit 1990. Wir gedenken der Opfer, nicht der Täter!
12.30 Uhr Treffen der Teilnehmer am Hackerplatz/Ludwigstraße
Von dort erste Begehung eines Abschnittes des östlichen Todesmarschweges zur Bühne an der Kreuzung Jean-Paul-Straße/Egerstraße
13.00 Uhr Eröffnung mit Grußworten und Ansprachen
13.30 Uhr Gang zur Friedhofskirche
14.00 Uhr ökumenischer Friedensgottesdienst
Während des Gottesdienstes Programm auf der Bühne
Nach dem Gottesdienst Kirchenzug zum Kirchenkaffee am Marktplatz
ab 14 Uhr Kirchenkaffee am Markt mit Kunstausstellung
16.00 Uhr Bühne: Dreiminutenstatements (Bunte Rednerliste)
16.45 Uhr Begehung des westlichen Todesmarschweges oder je nach Teilnehmerzahl beider Wege ab Bühne zum Ziel Marktplatz.
Diese Wege sind mit „Lichtern gegen das Vergessen" am Straßenrand gekennzeichnet
ca. 18 Uhr Ende am Marktplatz


Mitglied im Ausschuss des Bayerischen Landtags für Hochschule, Forschung und Kultur. Medienrat