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20. Oktober 2010
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SPD-Innenpolitikerin Helga Schmitt-Bussinger bekräftigt Ruf nach Schaffung von Rechtsgrundlagen für Alkoholverbote

CSU sollte in dieser Frage die Koalitionsdisziplin mit der FDP aufgeben

Nach dem heutigen Bericht von Innenminister Herrmann im Innenausschuss des Landtags bekräftigt die SPD-Innenpolitikerin Helga Schmitt-Bussinger die Forderung nach Schaffung von Rechtsgrundlagen für Alkoholverbote. „Es ist richtig und wichtig, dass sich die SPD-Fraktion im Landtag für ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot und für ein Verbot von sog. Flatrate-Partys eingesetzt hat. In unseren Gesetzentwürfen haben wir die Untersagung der Abgabe von Alkohol während der Nachtzeiten an öffentlichen Verkaufsstellen, insbesondere an Tankstellen, und die ausdrückliche Klarstellung des Verbots von sog. Flatrate-Partys im Gaststättenrecht und die höhere Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen dieses Verbot gefordert."

Die SPD-Innenpolitikerin fordert die CSU-Fraktion auf, die Koalitionsdisziplin in diesen wichtigen Fragen des Jugendschutzes der Sache unterzuordnen. Die Beiträge der FDP zum Thema „Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs gerade von Jugendlichen" zeigten, dass die FDP aufgrund eines falschen Verständnisses von Jugendkultur neben der Sache liege. Es gehe nicht darum, Jugendlichen Alkoholkonsum zu verbieten und sich jugendfeindlich zu verhalten, sondern darum, dem übermäßigen Alkoholkonsum Jugendlichen entgegenzutreten. Schmitt-Bussinger: „Alkohol ist der Agressionsverstärker Nr. 1." Die Alkoholverfügbarkeit einzuschränken ist damit auch ein wirksamer Beitrag zur Verhinderung von Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden und trägt zur inneren Sicherheit bei."

Natürlich, so die SPD-Politikerin, könnten sich Jugendliche jederzeit mit Alkohol versorgen. Das Konsumverhalten der Jugendlichen habe sich in den letzten Jahren stark verändert. Jugendliche würden sich oftmals spontan und nicht geplant wie noch vor einigen Jahren zu Partys über das Internet, Netzwerke, Twitter usw. verabreden. Das bestätigen die Erfahrungen der Polizeipräsidien in Bayern, die mit alkoholisierten Jugendlichen Tag täglich zu tun hätten. Bei den Verabredungen spiele die jederzeitige Verfügbarkeit von Alkohol auch zu Zeiten, in denen Supermärkte usw. geschlossen hätten, eine große Rolle. Da würden vielfach volljährige Käufer hingeschickt, um vor allem hochprozentige alkoholische Getränke zu besorgen, um diese dann an Jugendliche weiterzugeben. Schmitt-Bussinger: „Die Unterbindung der jederzeitigen Verfügbarkeit von alkoholischen Getränken rund um die Uhr ist daher auf jeden Fall positiv und ein gutes Signal. Das sehen auch Jugendämter und Jugendschutzstellen der Kommunen in Bayern so."

Die SPD-Politikerin fordert die CSU-Fraktion auf, endlich zusammen mit der SPD-Fraktion ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot an öffentlichen Verkaufsstellen durchzusetzen.

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