Gesetz zum Lebenspartnerschaftsrecht: Staatsregierung muss nach Rücknahme der Klage weitere Schritte folgen lassen
Markus Rinderspacher fordert volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare
Der SPD-Landtagsabgeordnete Markus Rinderspacher begrüßt die Rücknahme der Klage der Staatsregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zum Lebenspartnerschaftsrecht. Rinderspacher, der auch Mitglied im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags ist, erklärt, dass mit der Rücknahme der Klage die CSU zeige, „dass bei ihr noch nicht Hopfen und Malz verloren ist". Die vormals allein von der CSU gestellte Staatsregierung hatte in einen Antrag vom 1. September 2005 beantragt, im Wege der abstrakten Normenkontrolle festzustellen, dass das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 verfassungswidrig ist. Dieser Antrag wurde jetzt zurückgenommen, worauf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts das Verfahren eingestellt hat.
Mit der Klage wollte die Staatsregierung verhindern, dass Homosexuelle das Kind ihres Lebenspartners adoptieren dürfen. Das Erziehungsrecht nach Art. 6 Grundgesetz stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber gleichgeschlechtlichen Paaren, so die damalige Argumentation der CSU-Staatsregierung. Das Gesetz erlaubt die Adoption eines Stiefkindes durch den gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, wenn der zweite, leibliche Elternteil damit einverstanden ist.
Rinderspacher verweist auf die erst kürzlich vom Bundesjustizministerium vorgestellte Studie, wonach Kinder homosexueller Eltern im Vergleich zur klassischen Familiensituation keine Nachteile erleiden. Der Studie zufolge, die das Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg und das Staatsinstitut für Frühpädagogik in München Anfang Juli veröffentlicht hatten, wachsen rund 2200 Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf, überwiegend bei lesbischen Paaren. Unter Verweis auf diese Studie habe Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein volles Adoptionsrecht für Homosexuelle gefordert. Diese Forderung sei jedoch bei CSU und CDU auf heftigen Widerstand gestoßen.
Der SPD-Politiker fordert wie die Bundesjustizministerin das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. "Wenn es keine Argumente gegen die Stiefkindadoption mehr gibt, kann es auch keine schlüssigen Argumente gegen ein gemeinsames Adoptionsrecht mehr geben", so Rinderspacher in Anlehnung an die veröffentlichte Studie. Doch angesichts der Äußerungen von Bayern Justizministerin Merk scheine das nicht in absehbarer Zeit zu geschehen. Diese habe angekündigt, Ehe und Familie weiterhin gegen eine schrittweise Gleichsetzung mit Lebenspartnerschaften zu verteidigen.
Markus Rinderspacher fordert die Staatsregierung weiter auf, die Vorgaben der Europäischen Kommission zur Gleichbehandlung nach der Richtlinie 2000/78/EG umzusetzen und die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten im Staatsdienst mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen vollständig gleichzustellen. Der Europäische Gerichtshof habe in einer Rechtssache entschieden, dass die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung eine Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung darstelle. Dies sei durch die Richtlinie verboten, wenn sich die Lebenspartner hinsichtlich des Entgelts in einer mit Ehepartnern vergleichbaren Situation befänden. Eine vergleichbare Situation entstehe nach Ansicht des EuGH durch die Annäherung von Ehe und Lebenspartnerschaft, wie sie sich aus den Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes und insbesondere aus den Änderungen des Gesetzes vom 15. Dezember 2004, gegen das die Staatsregierung jetzt ihre Klage zurückgenommen hat, ergebe.
Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion