Dienstrechtsreform: Vorschnelles CSU-Eigenlob
Stefan Schuster fordert genaue Prüfung
"Verfrühte Jubelstimmung" ist nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes, Stefan Schuster, die heutige Behauptung von Finanzminister Georg Fahrenschon, mit dem Gesetzentwurf eines neuen Dienstrechts im öffentlichen Dienst nehme Bayern bundesweit bereits eine Spitzenstellung ein. „Das neue Dienstrecht ist gerade mal in der Ressortanhörung und muss erst auf seine Umsetzbarkeit geprüft werden, bevor man da große Töne spukt und sich selbst schon wieder mal zum Superstar erklärt", so der SPD-Abgeordnete.
Der Entwurf der Dienstrechtsreform müsse vorab genau geprüft werden, ob dabei bürgernahe, zukunftsfähige und für die Beschäftigten adäquate Lösungen gefunden wurden. „Die Beratungen beginnen gerade erst und auch die Verbände und Gewerkschaften müssen Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen", so Schuster. „Dann erst wird man beurteilen können, ob die Dienstrechtreform wirklich das Nonplusultra ist".
Die geplante Umgestaltung des bisherigen Laufbahngruppensystems sei zwar richtig, aber es sei eine schwierige Aufgabe, die Kriterien für die künftige Leistungsbewertung festzuschreiben, meint Schuster. „Die Leistung der Beamtinnen und Beamten wurden ja schon bislang, wie in eigentlich keinem anderen Berufszweig alle vier Jahre beurteilt. Jetzt müssen sachgerechte Maßstäbe gefunden werden, die die erbrachte Leistung tatsächlich besser bewert- und vergleichbar machen."
Verständlich findet Schuster, dass Fahrenschon bereits jetzt vor dem Beamtenbund um Unterstützung bittet. „Wenn man die eklatanten Wortbrüche der vergangenen Jahre seitens der Bayerischen Staatsregierung bedenkt, ist es wichtig die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei diesem wichtigen Reformvorhaben mit ins Boot zu holen."
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses des Bayerischen Landtags für Fragen des Öffentlichen Dienstes