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27. März 2009
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Seehofer gescheitert: Auskunftsrecht bei Bankenaufsicht bleibt

Mediensprecher Rinderspacher erfreut: Journalisten dürfen weiter recherchieren

Eine gute Nachricht: Ministerpräsident Horst Seehofer und die Bayerische Staatsregierung sind in ihrem Vorhaben gescheitert, die Transparenz in der Finanzaufsicht abzubauen. "Wir freuen uns, dass es Seehofer nicht gelungen ist, die Informationsfreiheit der Bürger und die Recherchemöglichkeiten von Journalisten einzuschränken", sagt MdL Markus Rinderspacher, Mitglied des Rechtsausschusses und medienpolitischer Sprecher seiner Fraktion.

Der Freistaat Bayern hatte im Rahmen der Beratungen des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in den Bundesrat eingebracht, mit der eine Zugangssperre für sämtliche Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht gefordert wurde (Bundesrats-Drucksache 827/08). Die Initiative der Staatsregierung ist gescheitert, nachdem das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ohne die von Bayern vorgeschlagene Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschiedet wurde.

"Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass die Initiative Seehofers beabsichtigte, auch die Gründe für die in Not geratene Landesbank zu verschleiern", so Rinderspacher. "Anders lässt sich der Versuch nicht erklären, warum die Staatsregierung eine derart rigide Zugangssperre zu Informationen errichten wollte." Es sei befremdlich und nicht nachvollziehbar, dass die CSU mit Unterstützung der FDP gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und staatlicher Rettungsprogramme die Informationsfreiheit in der Finanzaufsicht abbauen wollte. Vielmehr müsse es das Ziel sein, durch größtmögliche Transparenz Vertrauen in staatliches Handeln zurück zu gewinnen.

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