Gantzer fordert Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker
SPD-Abgeordneter legt Gesetzesentwurf für den Wegfall der Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte vor
Der SPD-Abgeordnete und Vizepräsident des Bayerischen Landtags, Peter Paul Gantzer, hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Aufhebung der derzeit geltenden Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte zum Inhalt hat. Nach der jetzt geltenden Regelung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes darf zum berufsmäßigen 1. Bürgermeister und zum Landrat nur gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gantzer setzt sich schon seit langem für die Aufhebung von Altersgrenzen in allen Berufen ein. Er bestreitet nicht, dass eine Altersgrenze für einige wenige Berufe notwendig und sinnvoll sein kann. Im allgemeinen widerspricht aber die Ausgrenzung Älterer aus der Arbeitswelt dem Gerechtigkeitsgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und verletzt die Würde des Menschen. Altersgrenzen sind für Gantzer grundsätzlich Altersdiskriminierung. Er verweist auf die zweite Weltversammlung über das Alter, die festgestellt hat, dass ältere Menschen so lange arbeiten dürfen, „wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind".
„Außerdem ist es ungerecht, dass ehrenamtliche Bürgermeister keinen Altersbeschränkungen unterliegen" so Gantzer. Es gäbe nicht nur im Landkreis München, sondern auch in ganz Bayern Fälle, in denen ursprünglich berufsmäßige erste Bürgermeister nach einer Wahl als ehrenamtliche Bürgermeister weiterarbeiten, weil der Gemeinderat vor der Wahl das Amt dementsprechend umgewandelt hat.
Hinzu komme, dass Abgeordnete und Minister einschließlich Ministerpräsidenten überhaupt keinen Altersbeschränkungen unterliegen. Gantzer: „In diesem Sinne hat Ministerpräsident Seehofer mit seiner diskriminierenden Formel „kein Regierungsmitglied über 60" viele ältere Mitbürger vor den Kopf gestoßen."
Gantzer verweist außerdem darauf, dass Nordrhein-Westfalen die Altersbegrenzung für Kommunalpolitiker inzwischen aufgehoben hat. Auch in vielen europäischen Ländern gibt es keine Altersbegrenzung für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte.
Gantzer abschließend: „Die Kommunalwahlen, insbesondere die des letzten Jahres, haben gezeigt, dass der Wähler ein freier, unabhängiger und selbständig denkender Mensch ist. In einem demokratischen Rechtsstaat sollte es daher dem Wähler überlassen bleiben, ob er eine Kandidatin oder einen Kandidaten – gleich welchen Alters – wählt oder nicht wählt." (Der Gesetzentwurf findet sich in der Landtagsdrucksache 16/546 vom 11.02.2009.)
Seniorenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Mitglied im Ausschuss des Bayerischen Landtags für Fragen des öffentlichen Dienstes.