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29. Januar 2009
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Das gibt's nur in Bayern: 204 Gerichtsvollzieher als Billiglöhner

Systemwechsel bei Gerichtsvollziehern weder erforderlich noch sinnvoll

Von den insgesamt 786 bayerischen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern werden nur 582 auch tatsächlich als Gerichtsvollzieher bezahlt, die anderen 204 haben zwar auch die Prüfung als Gerichtsvollzieher bestanden und sind mit den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers betraut, werden aber als Justizfachwirte bis zu zwei Besoldungsgruppen niedriger bezahlt. Auf die Ernennung zum Gerichtsvollzieher müssen die Betroffenen bis zu sieben Jahren warten. Dies verstoße gegen die Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr und habe mit der angestrebten leistungsorientierten Besoldung nichts zu tun, kritisiert der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler (SPD).

Schindler sieht darin eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Staates als Dienstherr, die demotivierend wirke und der tatsächlich erbrachten Leistung der Beamten nicht gerecht werde. Die von der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2009/10 nun endlich vorgesehene Hebung von 80 Stellen reiche bei weitem nicht aus, das Problem zu lösen. Vielmehr sei es dringend geboten, den Ernennungsstau spürbar abzubauen und mindestens die doppelte Anzahl, also 160 Stellen in Stellen für Gerichtsvollzieher anzuheben und umzuwandeln. Die SPD-Fraktion werde einen entsprechenden Antrag einbringen und hoffe auf die Zustimmung der anderen Fraktionen, zumal die zusätzlichen Kosten von ca. 300 000,-- € im Jahr den Haushalt mit einem Volumen von über 40 Milliarden sicher nicht sprengen würden.

Auf die laut Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP vorgesehene nochmalige Prüfung der längst beantworteten Frage, ob sich das Gerichtsvollzieherwesen durch eine „Beleihungslösung effektiver gestalten lasse", kann nach Ansicht Schindlers getrost verzichtet. "Die damit verbundenen Ausgaben können eingespart werden." Alle bisherigen Untersuchungen zu dieser Frage hätten nur ergeben, dass ein Systemwechsel bei den Gerichtsvollziehern und die Einführung des Modells der „beliehenen Unternehmer" niemandem nütze, aber insbesondere den Gläubigern schade, die dann mit mehr als dreifach höheren Gebühren rechnen müssten. Im Übrigen handle es sich bei der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen mittels staatlich legitimierter Gewalt um ein Wesensmerkmal eines funktionierenden Rechtssystems und eine Kernaufgabe des Staates, die keiner Privatisierung zugänglich sei.

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