Das neue Dienstrecht in Bayern: Positive Ansätze, aber es fehlt die soziale Ausgewogenheit
Stefan Schuster, MdL, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Fragen des öffentlichen Dienstes: Die Gesetzesnovelle der Staatsregierung hat Probleme nicht gelöst, sondern in Teilen verschärft
1. Beförderungsämter abhängig von der Kassenlage
Das Kernelement zur Honorierung von Leistungen bleibt die Beförderung. In der Besoldungsordnung wurden zwar Beförderungsämter geschaffen, vor allem für Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen; gleichzeitig wurden im Schuldienst aber die konkreten Funktionen, für die ein höheres Amt einzurichten war, aus der Besoldungsordnung gestrichen. An ihre Stelle tritt künftig eine Einzelentscheidung.
Die Zahl der Beförderungsämter ist damit mehr als zuvor vom Haushalt, also von der Kassenlage, abhängig. Der Einstieg in das Grundgehalt soll im Ergebnis wie bisher erfolgen. Die Einstufung nach dem Besoldungsdienstalter wird jedoch durch die Einstufung nach Dienstalter ersetzt. Dies führte zu erheblichen Protesten der Anwärterinnen und Anwärter, die ihre Ausbildung unter anderen Voraussetzungen begonnen hatten. Deshalb war es richtig, fraktionsübergreifend eine Übergangsregelung zu schaffen. Allerdings müssen künftige Jahrgänge Einbußen in der Größenordnung von im Durchschnitt 300 Euro hinnehmen, wenn sie nicht sofort Beamte werden. Vor allem in technischen Laufbahnen sind damit Personalgewinnungsprobleme, wie sie durch den Tarifvertrag der Länder und den TVöD bereits auftreten, zu erwarten.
2. Aufwertung von Qualifikationsebenen rundherum positiv
Ausdrücklich begrüßen wir von der SPD-Fraktion die Aufwertung der ersten Qualifikationsebene des bisherigen einfachen Dienstes. Der Verzicht auf die Besoldungsgruppe A 2 sowie die Überleitung der Beamtinnen und Beamten dieser Fachlaufbahnen in ausnahmslos höhere Ämter mit verbesserter Bezahlung sind ein wichtiger Schritt für die Attraktivität dieses Dienstbereichs. Ebenso positiv sehen wir, dass für diese Personen zusätzliche Stufen in die Gehaltstabelle eingefügt wurden, die eine Gehaltsverbesserung und eine höhere Versorgung ermöglichen.
3. Flexible Leistungselemente erzeugen Bürokratiemonster
Die Steigerung der flexiblen Leistungselemente ist hingegen weniger gut gelungen. Der leistungsabhängige Aufstieg in den Stufen wird ein Bürokratiemonster erzeugen. Für über 200.000 Beamtinnen und Beamte bedarf es nun einer positiven Feststellung, dass sie oder er vorrücken darf. Die Latte wird gleichzeitig so hoch gelegt, dass sie vermutlich nur von ganz wenigen genommen werden dürfte. Konsequenter wäre es gewesen, dem bisherigen Bundesrecht zu folgen und durch eine negative Feststellung in Fällen, die nicht einmal den durchschnittlichen Anforderungen genügen, eine Möglichkeit einzurichten. Das hätte uns viel Bürokratismus erspart.
4. Leistungslaufbahngesetz und modulare Qualifikation sind vielversprechend
Völlig neu ist das Leistungslaufbahngesetz. Die Reduzierung der rund 300 Einzellaufbahnen auf sechs Fachlaufbahnen ist gut und richtig und entspricht den praktischen Bedürfnissen. In der Leistungslaufbahn gibt es künftig nur noch eine Laufbahn, auf die herkömmliche Einteilung in vier Laufbahngruppen wird verzichtet. Der Grundgedanke des leistungsorientierten Aufstiegs in dieser Leistungslaufbahn ist vielversprechend. Entscheidend für den Erfolg und die Akzeptanz wird jedoch sein, wie die modulare Qualifikation, die zur Überwindung der Qualifikationsebenen absolviert werden muss, aussehen wird. Da sind wir sehr gespannt, was in den nächsten Monaten in den Ministerien entwickelt wird. Das alles steht heute noch nicht fest und muss natürlich kritisch beobachtet werden. Der im Leistungslaufbahngesetz festgeschriebenen Evaluation nach Ablauf von zwei Jahren wird sich die SPD-Fraktion jedenfalls mit großem Interesse widmen.
5. Prinzip der Personalentwicklung fehlt
In diesem Zusammenhang ist aber zu bedauern, dass das Prinzip der Personalentwicklung im neuen Leistungslaufbahngesetz nicht ausdrücklich verankert wurde. Die SPD hat hier in einem Änderungsantrag, der leider nicht Ihre Zustimmung fand, einen Mindestbestand an Maßnahmen und Instrumenten genannt. Ob es genügt, den Landespersonalausschuss zum ressortübergreifenden Kompetenzzentrum für Personalentwicklungsmaßnahmen und Innovationen zu ernennen und bei Bedarf durch ein externes Mitglied mit Erfahrung in Personalentwicklung zu verstärken, darf aus unserer Sicht bezweifelt werden. Personalentwicklung ist Aufgabe der Behördenleitung und ihrer Führungskräfte.
6. Bewährtes Versorgungsrecht wird fortgeführt
Im neuen bayerischen Versorgungsrecht werden diese bewährten Grundsätze im Wesentlichen fortgeführt und behutsam modernisiert. Erfreulich ist, dass sich alle Fraktionen für eine Erhaltung der Ergänzungszuschläge für Kindererziehungszeiten ausgesprochen haben. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde entsprechend ergänzt. Die dadurch ausgelösten Mehrkosten sind gesellschaftspolitisch motiviert und gut angelegt, wenn auch Beamtinnen und Beamte, die ihre Kinder erziehen, für ihre Versorgung etwas gutgeschrieben kriegen.
7. Im Statusrecht bleiben viele Fragen offen
Im Statusrecht werden die Altersgrenzen für den Ruhestand stufenweise um zwei Jahre angehoben. Erfreulich ist es deshalb, dass ein vorzeitiger Antrag auf Ruhestandsversetzung weiterhin mit 64 Jahren, beider Polizei und den anderen Vollzugsdiensten mit 62 Jahren und für Schwerbehinderte weiterhin mit 60 Jahren möglich bleibt. Dieses Privileg müssen die Beamtinnen und Beamten allerdings mit Abschlägen auf ihre Versorgung erkaufen. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang, dass die Bayerische Staatsregierung den alternativen Weg zu Versorgungskürzungen, nämlich die Versorgungslasten nachhaltig und zukunftssicher über einen Versorgungsfonds zu finanzieren, kurzfristig bereits wieder verlassen hat. Es ist den Beamtinnen und Beamten des Freistaates nicht anzulasten, dass sie im Alter Versorgung beanspruchen. Es ist vielmehr fahrlässig, dass die Finanzierung dieser Anwartschaften einfach auf künftige Generationen verschoben wurde und dass mit diesem Versäumnis jetzt auch Einschnitte bei den Betroffenen begründet werden.
Bedauerlicherweise ist es uns auch nicht gelungen, die Anrechnung von Rentenzeiten auf langjährige Dienstzeiten zu erreichen. Auch dies benachteiligt die Späteinsteiger in den öffentlichen Dienst und damit gerade die Spezialisten, die in unseren Verwaltungen, zum Beispiel in der Gewerbeaufsicht, dringend gebraucht werden. Die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften ist auch in diesem Gesetzeswerk leider ungelöst geblieben.
8. Insgesamt: Nein zum neuen Dienstrecht
Es gäbe noch einige Verbesserungen im Personalvertretungsrecht, das in das Neue Dienstrecht leider auch nicht eingearbeitet wurde. Ein grundsätzliche Gedanken noch zum Schluss: gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird der öffentliche Dienst gerne als ein privilegierter Sektor gesehen, der nicht zu leiden hat. Das ist absolut nicht der Fall. Die Einkommensschere in vergleichbaren Positionen klafft gegenüber der freien Wirtschaft weit auseinander.
Insgesamt hat die SPD-Fraktion dem neuen Dienstrecht im Landtag, trotz einiger positiver Ansätze und Elemente, nicht zugestimmt.
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses des Bayerischen Landtags für Fragen des Öffentlichen Dienstes