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10. Januar 2011
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Schluss mit dem Lohndumping bei öffentlichen Auftragsvergaben!

SPD-Gesetzesinitiative: Freistaat und Kommunen sollen nur solche Unternehmen beschäftigen, die ihren Arbeitnehmen Tariflöhne, wenigstens jedoch Mindestlöhne zahlen.

Mit einem Gesetz will die SPD-Landtagsfraktion sicherstellen, dass nur solche Unternehmen den Zuschlag für ausgeschriebene Arbeiten der öffentlichen Hände erhalten dürfen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichteten, ihre Arbeitnehmer bei der Ausführung dieser Leistungen nach den in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden Tarifen zu entlohnen, wenigstens jedoch aber Mindestlöhne bezahlen.

Den entsprechenden Entwurf für ein neues Vergabegesetz haben SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Paul Wengert, vor der Presse im Landtag vorgestellt.
„Ab Mai 2011 haben wir die volle Freizügigkeit für acht der zwölf osteuropäischen EU-Staaten. Wir müssen verhindern, dass bei Aufträgen aus öffentlicher Hand Niedriglöhne Einzug halten“, erklärte Markus Rinderspacher. Er wie s darauf hin, dass Bundesländer wie Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen bereits Novellierungen ihrer Vergabegesetze vorgenommen haben: „Bayern darf nicht hinten anstehen.“

Zentrale Forderung ist ein definierter Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde - soweit die vorgesehenen Löhne 8,50 Euro unterschreiten oder es keine Tarifverträge gibt. „Besonders für die Leiharbeit ist das vorgesehene Gesetz von großer Bedeutung,“ sagte Rinderspacher.
Auch die Beachtung ökologischer Kriterien und die Frauenförderung sollen verpflichtend zur Regel bei öffentlichen Auftragsvergaben des Freistaates und der Kommunen in Bayern und den in den Ausschreibungen zu beachtenden Grundsätzen gehören.

Mit dem Gesetz will die SPD-Landtagsfraktion die nach der der Aufhebung des früheren Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes zu Lasten der Arbeitnehmer entstandene Lücke schließen. Wirtschaftspolitiker Paul Wengert geht davon aus, dass es zu einem fairen, leistungsorientierten Wettbewerb kommen wird, der auch zu angemessenen Preisen führt.

Gesetzentwurf Drucksache Nr. 16/6700 vom 09.12.2010
Gesetzentwurf

Gesetzentwurf zur Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn, ökologischen Kriterien und Frauenförderung bei Auftragsvergaben des Freistaats und der Kommunen (Bayerisches Vergabegesetz - BayVG)
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