HOMEpfeil POSITIONENpfeil MEDIENPOLITIK
30. Juni 2010
Fenster drucken. Falls es Probleme mit dem Ausdruck geben sollte, empfehlen wir, das PDF auszudrucken. Seite in PDF Form ansehen Artikel weiterempfehlen

Entwicklungsmöglichkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter gestalten

Arbeitskreis Medienpolitik der SPD-Landtagsfraktion

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt als Garant für eine freie und individuelle Meinungsbildung, für Qualität und Vielfalt des Angebots und damit für die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine Schlüsselfunktion zu. Er leistet einen wesentlichen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die soziale und kulturelle Identifikation in der Gesellschaft. Deshalb räumt die Europäische Union (Amsterdamer Protokoll 1997) allein den Mitgliedstaaten das Recht und die Pflicht ein, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren, und zwar unabhängig vom Verbreitungsweg. Im 12. und 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die deutschen Bundesländer 2009 und 2010 Aufgaben und Entwicklungsmöglichkeiten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt.

Rundfunk ist in Deutschland Ländersache. Das duale System von öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Anbietern hat sich als in besonderem Maße geeignet erwiesen, Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt und Medienpluralismus zu sichern. Im Ergebnis haben wir gerade auch in Bayern ein vielfältiges und attraktives Rundfunkangebot. Kulturpolitisch zählt der Rundfunk zu den zentralen Faktoren für die weitere Entwicklung der Gesellschaft. Die duale Rundfunkordnung ist eine kulturelle Errungenschaft.

Festzustellen ist eine zunehmende technische Konvergenz der Medien, insbesondere im Bereich breitbandiger Online-Angebote. Der PC dient heute auch als Radio- und Fernsehempfänger, DVD- und Festplattenrekorder und als zentrale Einheit einer Heimkinoanlage. Neben einer rasant wachsenden Verbreitung von - zunehmend breitbandigen - Internetanschlüssen ist ein tiefgreifend verändertes Mediennutzungsverhalten gerade unter jungen Leuten zu beobachten. Sie erwarten von den Sendern ihrer Wahl ein begleitendes Web-Angebot mit multimedialen Inhalten. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt deshalb auch im Online-Bereich eine besondere Verantwortung im Hinblick auf Qualität und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu. Ohne die Teilhabe an den neuen Verbreitungswegen würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk umgekehrt mit Reichweitenverlusten konfrontiert und langfristig in seiner Existenz gefährdet werden, weil er die Mediennutzer der Zukunft nicht mehr erreichen könnte.Diesen Entwicklungen wird nur ein funktionaler und technikneutraler, allein auf die Art und mögliche Nutzungsform der Inhalte und Angebote abstellender Rundfunkbegriff gerecht. Deshalb sieht es die SPD-Landtagsfraktion als unabdingbar an klarzustellen, dass davon auch Online-Angebote erfasst sind. Es liegt in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedstaaten - das heißt in Deutschland: der Bundesländer - festzulegen, ob und in welchem Umfang der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Online-Bereich tätig sein kann.

In Teilen der Europäischen Kommission ist nach wie vor die Tendenz erkennbar, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in erster Linie unter marktwirtschaftlichen Aspekten zu betrachten und ihm insbesondere beim Online-Angebot und bei der Digitalisierung unter Wettbewerbsgesichtspunkten eigene Aktivitäten nur im Falle von 'Marktversagen' zuzugestehen; also nur dann, wenn kommerzielle Anbieter diese Angebote nicht erbringen können. Mit dieser Lesart würde die Kommission den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Verbreitungstechniken der Vergangenheit binden und von der Zukunft der Medien ausschließen. Das dient nicht der Medienvielfalt und den Interessen der Menschen.

Der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft:

„Bürger in einer modernen Demokratie haben einen Anspruch auf Zugang zu Information, diese Information wird heute aber wesentlich auch und gerade über den Rundfunk verbreitet. Bürger besitzen außerdem das Recht, am gesellschaftlichen Leben sowie an der öffentlichen Debatte teilzuhaben, beides findet ebenfalls heute zu einem großen Teil in Radio und Fernsehen statt. Diese Bürgerrechte zu gewährleisten ist jedoch kaum ein Anliegen des freien Marktes. Sie zu sichern erfordert die Existenz von Rundfunkveranstaltern, die eine andere Aufgabe als ihre kommerziellen Konkurrenten haben. ... Gut geführte öffentlich-rechtliche Rundfunkunternehmen versorgen die Bürger mit unabhängiger und sorgfältig recherchierter Information, die sie für ihre Orientierung benötigen. Darüber hinaus gilt zum einen, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk die Verpflichtung hat, unterschiedlichen Meinungen und Einstellungen in der Gesellschaft eine Stimme zugeben, und zum anderen, dass es für die Bürger letztendlich nicht darauf ankommt, zwischen zwei Handelsmarken entscheiden zu können, sondern darüber, wie sie ihr Leben einrichten möchten."

Andrew Graham, Master, Balliol College, University of Oxford, Mitglied des Rundfunkrats von Channel 4 Television