Gemeinsam länger Lernen. Vielfalt unter einem Dach. Für die Gemeinschaftsschule in Bayern.
Die SPD-Landtagsfraktion für wohnortnahe integrative Schulen, in denen die individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler bis zum bestmöglichen Schulabschuss optimal gefördert werden.
Von Martin Güll, MdL
Bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion
Schulformen sind kein Selbstzweck. Sie sollen einen optimalen organisatorischen Rahmen bieten, sich an einer modernen pädagogischen Entwicklung orientieren und dazu beitragen, gleiche Bildungschancen herzustellen. Das dreigliedrige Schulsystem in Bayern kann diesem Anspruch schon lange nicht mehr einlösen. Die SPD-Landtagsfraktion hält integrative Schulen für notwendig, in denen die Schülerinnen und Schüler länger gemeinsam lernen können und in denen ihre individuellen Fähigkeiten der optimal gefördert werden. Wichtiges Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche wohnortnahe Schulen vorfinden, in denen die bestmöglichen Bildungsabschlüsse angeboten werden.
Deshalb wollen wir die "Gemeinschaftsschule" als zusätzliche, gleichwertige Schulart im bayerischen Schulsystem verankern.
Das Konzept: Die Gemeinschaftsschule ist die Schule der Chancen für alle. Sie bietet wohnortnah alle Bildungsgänge, vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur, mit einem Lehrerkollegium unter einem Dach. In der Gemeinschaftsschule sind Übergänge und Neuorientierungen jederzeit möglich. Die Gemeinschaftsschule bietet eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen, Neigungen und Talenten. Die Gemeinschaftsschule bedeutet Vielfalt unter einem Dach. Alle lernen individuell und doch gemeinsam. Alle werden gefördert. Keiner geht verloren.
Was ist eine Gemeinschaftsschule?
- Die Gemeinschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen eins bis zehn. Bedarfsgerechte pädagogische und schulorganisatorische Konzepte garantieren, dass die Schulgröße keine Rolle spielt.
- Die Gemeinschaftsschule verzichtet auf die Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in die traditionellen Schularten. Sie setzt auf ein gemeinsames Lernen nach dem Prinzip der individuellen Förderung
- Ziel ist, den Schülerinnen und Schülern einem ihren Leistungs- und Begabungsstand angemessenen Lernstoff auf der Grundlage individueller Lernpläne anzubieten.
- Die Gemeinschaftsschule wird als gleichberechtigte Schulart im Schulsystem des Freistaats Bayern im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) verankert.
Bleiben die traditionellen Schularten erhalten?
- In die Gemeinschaftsschule ist die Grundschule als Primarstufe bis einschließlich der sechsten Jahrgangsstufe integriert. Die Primarstufe wird in der Regel an den Grundschulstandorten eingerichtet, soweit die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
- Ziel ist, die Gemeinschaftsschule als Standardschulform anzubieten. Die traditionellen Schularten bleiben grundsätzlich bestehen.
- Auf Wunsch der Kommunen und der betroffenen Schulfamilien werden bisherige Hauptschulstandorte zu regionalen Gemeinschaftsschulen weiterentwickelt.
Welche Abschlüsse können in einer Gemeinschaftsschule gemacht werden?
Grundsätzlich kann in der Gemeinschaftsschule gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowohl der
- berufsqualifizierende Abschluss (entspricht dem erfolgreichen Hauptschulabschluss bzw. dem qualifizierenden Hauptschulabschluss)
- als auch der mittlere Schulabschluss (entspricht dem Realschulabschluss) abgelegt werden.
Neu ist, dass die Schülerinnen und Schüler auch Teilqualifikationen auf der Basis der bekannten Abschlüsse zertifiziert bekommen.
Wie wird das abschlussbezogene Leistungsniveau sichergestellt?
- Das Lernen in der Gemeinschaftsschule wird auf der Basis der inneren Differenzierung organisiert. Damit können Schülerinnen und Schüler im selbsttätigen und selbstgesteuertem Lernen in allen Fächern vertiefte Kenntnisse erlangen.
- Von Anfang an werden den Schülerinnen und Schülern aber auch entsprechende weiterführende Lernangebote, wo geboten über die Jahrgangsgrenzen hinaus, gemacht. Dies kann in zeitlich begrenzten Fachmodulen oder Leistungskursen organisiert werden. Damit ist ein abschlussbezogenes Lernen garantiert.
Kann man auf einer Gemeinschaftsschule auch das Abitur ablegen?
- An einer Gemeinschaftsschule ist der Erwerb des Abiturs grundsätzlich möglich. Dann nämlich, wenn an eine oder mehrere Gemeinschaftsschulen eine zwei- bis dreijährige Oberstufe angehängt wird. Bei entsprechender Gesamtleistung ist ein Wechsel in diese Oberstufe möglich.
- Grundsätzlich ist aber auch bei entsprechenden Leistungen ein Übertritt auf das Gymnasium, die Berufliche Oberschule, eine Berufsfachschule oder andere Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II möglich. Zu diesem Zweck kooperiert die Gemeinschaftsschule eng mit diesen Bildungseinrichtungen.
Ist die Gemeinschaftsschule als "Schule für alle" ein "Einheitsbrei"?
- Gemeinschaftsschulen betrachten das Lernen in heterogenen Gruppen als Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler. Schwache lernen von Starken und umgekehrt.
- Lernen nach dem Prinzip der individuellen Förderung ist nie gleichschrittig und schon deshalb sehr differenziert. In keiner anderen Schulform kann der individuelle Lernfortschritt so ausgeprägt zum Maßstab gemacht werden. Damit ist sichergestellt, dass die Begabung und das Potential einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers berücksichtigt werden kann.
- Die Gemeinschaftsschule arbeitet nach dem Prinzip "Fordern und Fördern. Sie bekennt sich zu einem positiven Leistungsbegriff.. Um dem differenzierten Lernangebot Rechnung zu tragen, orientiert sich die Gemeinschaftsschule an den traditionellen Lern- und Leistungsstandards. Sie bildet also in ihrem Lernangebot sowohl den gymnasialen als auch den Realschul- und Hauptschulstandard ab.
Welche Lehrkräfte unterrichten in einer Gemeinschaftsschule?
- In einer Übergangsphase werden Lehrkräfte aller Schularten eingesetzt. Neben Grundschullehrkräften (vorwiegend in den Jahrgangsstufen eins bis fünf) werden Haupt-, Realschul- und Gymnasiallehrkräfte den Lernprozess begleiten.
- Um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können, werden neben den Lehrkräften weitere Professionen wie Sozialpädagogen, Förderlehrkräfte, Schulpsychologen aber auch externe Experten eingebunden.
- Darüber hinaus ist die Gemeinschaftsschule durch ihren individuellen Förderansatz darauf vorbereitet, mit Unterstützung von Sonderschulpädagogen und personenbezogenen Integrationshelfern Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention aufzunehmen.
- Die Lehrkräfte müssen auf das neue Lernen in einer Gemeinschaftsschule vorbereitet und bei der Umsetzung begleitet werden.
- Ziel ist, die Lehrerausbildung den neuen Anforderungen anzupassen.
Was ändert sich inhaltlich in einer Gemeinschaftsschule?
- Für den Erfolg einer Schule ist die Qualität des Lernens entscheidend.
- Individuelle Förderung kann nur gelingen, wenn der Mensch im Mittelpunkt des Geschehens steht.
- Der Lernprozess muss sich also an den Möglichkeiten des Lernenden orientieren. Von großer Bedeutung ist dabei die regelmäßige Lernstandsdiagnostik, die individuelle Lern- und Förderpläne ermöglicht.
- Die Lehrkräfte nehmen die Rolle des Lernbegleiters ein und stehen den Schülerinnen und Schülern als Experten mit Rat und Tat zur Seite.
- Die neue Rolle der Lehrkräfte schafft Zeit und Freiräume, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Lernweg zu unterstützen.
- Ziel muss sein, dass die Schülerinnen und Schüler aktiv in den Lernprozess eingebunden sind. Stures Pauken ist für ein nachhaltiges Lernen kontraproduktiv.
Warum sollten Eltern die Gemeinschaftsschule den traditionellen Schularten vorziehen?
- In einer Gemeinschaftsschule ist "Lernen ohne Brüche" möglich. Da die Schülerinnen und Schüler bis zu ihrem ersten Schulabschluss zusammen bleiben, entfällt das bisher übliche Übertrittsverfahren mit all seinen Problemen.
- Auch gibt es keine notendifferenzierte Einstufungen in besondere Klassen oder Kurse (bisherige M-Klassen) mehr. Jede/jeder erhält das Lernangebot, das tatsächlich bewältigt werden kann.
- Damit können sich die Kinder und Jugendlichen von Erfolg zu Erfolg weiter entwickeln und schlussendlich den passenden Abschluss machen.
- Nichts das Lernen auf Schulaufgaben steht im Mittelpunkt, sondern der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb. Die notwendigen Leistungsfeststellungen berücksichtigen den gesamten Lernprozess und beziehen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung ein. Damit treten die Noten in den Hintergrund.
Ist die Gemeinschaftsschule eine Ganztagsschule?
- Ja, die Gemeinschaftsschule wird als gebundene Ganztagsschule organisiert.
- Schülerinnen und Schüler brauchen genügend Zeit zum Lernen und Einüben.
- Dabei spielt auch die Lernumgebung eine große Rolle. Nur Ganztagsschulen in der gebundenen Form garantieren durch die Rhythmisierung des Lernangebots einen weitgehend stressfreien Lebensraum.
Kann mein Kind auf andere Schulformen wechseln?
- Ja, ein Wechsel von der Gemeinschaftsschule auf ein anderes Schulangebot und umgekehrt ist grundsätzlich möglich.
- Ein Schulwechsel setzt eine intensive Beratung und Kooperation mit den beteiligten Schularten voraus.
Werden an der Gemeinschaftsschule die gleichen Lehrpläne unterrichtet wie an anderen staatlichen Schulen in Bayern?
Die entsprechenden Leistungsstandards in der Gemeinschaftsschule (Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialstandard) orientieren sich selbstverständlich an den traditionellen Schularten.
Links zum Thema:
Bayern braucht bessere Bildung!
Keiner darf verloren gehen! Gleiche Bildungschancen für alle
Beschluss des Bildungsparteitags der BayernSPD, 8. Mai 2010
auf Grundlage des unter Leitung von Hans-Ulrich Pfaffmann in der Landtagsfraktion erarbeiteten Positionspapieres
| 24.09.2010 | ||
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Gesetzentwurf Drucksache Nr. 16/5764 vom 24.09.2010 |
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Gesetzentwurf | |
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Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Vorgangsmappe |
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| 10.06.2010 | ||
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Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/5049 vom 10.06.2010 |
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Dringlichkeitsantrag | |
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Länger gemeinsam lernen! Vorgangsmappe |
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| 30.06.2009 | ||
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Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/1689 vom 30.06.2009 |
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Dringlichkeitsantrag | |
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Moratorium zugunsten einer nachhaltigen Schulentwicklung in Bayern Vorgangsmappe |
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| 03.03.2009 | ||
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Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/755 vom 03.03.2009 |
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Dringlichkeitsantrag | |
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Übertrittsverfahren abschaffen - längere gemeinsame Schulzeit zulassen Vorgangsmappe |
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Bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Vorsitzender des Ausschusses des Bayerischen Landtags für Bildung, Jugend und Sport