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30. Juni 2010
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Neues Lernen und neues Lehren: Für individuelle Förderung an unseren Schulen

Von Hans-Ulrich Pfaffmann, MdL

„Wenn wir die Kinder des 21. Jahrhunderts von Lehrern mit einem Ausbildungsstand des 20. Jahrhunderts in einem Schulsystem unterrichten lassen, das im 19. Jahrhundert konzipiert wurde und sich seitdem nur graduell verändert hat, dann kann das so nicht funktionieren.“
(Andreas Schleicher, PISA Koordinator)

Die Bildungspolitik der Zukunft muss vielfältige und vor allem individuelle Lernangebote bereitstellen. Das dreigliedrige Schulsystem ist überholt. Die Schule der Zukunft hat neben dem gemeinsamen Unterricht im Klassenverband, jahrgangsgemischte oder klassenübergreifende heterogene Lerngruppen zu organisieren. Entscheidend ist, dass sich Lehren und Lernen an der individuellen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schüler und Schülerinnen orientiert.
Doch noch immer geht Bayern einen anderen Weg. Die Staatsregierung setzt auf „gleichschrittiges Lernen“. Jeder Schüler, jede Schülerin unabhängig der individuellen Entwicklung und Leistungsfähigkeit muss punktgenau ein vorgeschriebenes Lernpensum erreicht haben. Das führt zu Demotivation, Über- oder Unterforderung - und Ungerechtigkeit.
Denn jedes Kind ist anders, hat eigene individuelle Fähigkeiten und Neigungen aber auch individuelle Lebenssituationen. Die Bildungseinrichtungen müssen sich auf diese Individualität einstellen und nicht umgekehrt. Maxime muss sein, jedem Einzelnen den für ihn nach seinen individuellen Fähigkeiten gangbaren Bildungsweg zu eröffnen. Lehrer und Lehrerinnen sind Mentoren und Mentorinnen für die Lernenden. Neben der Vermittlung von Grundwissen und Fachwissen wird die Sozialkompetenz in den Lernzielkatalog aufgenommen.

Bildung und Leistung kann nicht „herbeikommandiert“ werden. Dies gilt auch und insbesondere für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das Bildungssystem muss nach dem Grundsatz organisiert werden, alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Bildungshintergrund der Eltern, nach Neigungen, Fähigkeiten und der unterschiedlichen Entwicklung jedes Einzelnen individuell zu fördern. Die Konsequenz ist, alle Bildungseinrichtungen zu inklusiven Fördereinrichtungen umzubauen.
Individuelle Förderung braucht Zeit und Raum. Zeit ist die Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Kinder und der Schüler und Schülerinnen. Zeit für das Lernen und Zeit für das Üben. Das pädagogische Personal braucht Zeit, um einen kreativen und pädagogisch hochwertigen Unterricht zu gestalten.
An den Schulen in Bayern aber wird zu wenig individuell gefördert, zu früh und zu oft selektiert. Die Schüler/innen werden auf Schulaufgaben punktgenau „getrimmt. Was zählt ist kurzfristiges schulaufgabenzentriertes Wissen und weniger nachhaltiges Lernen und Verstehen. In Bayerns Bildungseinrichtungen gibt es zu wenig Zeit zum Lernen.
Dies führt, wie am neu eingeführten G8 zu erkennen ist, zu Turboschulen mit der Folge, dass der Unterricht nach Hause verlagert wird. Wer in der Schule nicht mitkommt, muss den umfangreichen Lehrstoff zu Hause „verstehen lernen“. Wenn er kann! Und wenn Eltern Nachhilfe finanzieren können.

Daten und Fakten

  • Die Quote derjenigen Schüler/innen, die das G8 nicht mit Abitur beenden, liegt bei geschätzten 40%.
  • 9,2% aller Schüler/innen der 9.Klassen wiederholen das Schuljahr freiwillig.
  • 9.043 junge Menschen verließen im Schuljahr 2007/2008 die Schule in Bayern ohne Abschluss, davon kamen 3.350 aus der Hauptschule.
  • Vom Gymnasium wechselten 6.807 Schüler/innen in eine Realschule. Von der Realschule wechselten 4.441 Schüler/innen in eine Hauptschule. Im Gegenzug wechseln „nur“ 703 Schüler/innen von der Realschule in ein Gymnasium (Schuljahr 2007/2008)
  • 50.000 Schüler/innen wiederholen jedes Jahr das Schuljahr. Die Kosten belaufen sich auf 270 Mio. Euro jährlich.
  • 30% aller Schüler/innen besuchen im dreigliedrigen Schulsystem eine Schule unter oder über ihrem Leistungsniveau. Das heißt, das dreigliedrige Schulsystem produziert sehr viele über- oder unterforderte Kinder.
  • Jeder dritte bis vierte Schüler beansprucht im Laufe der Schullaufbahn Nachhilfe, dafür werden ca. 150 Euro monatlich ausgegeben. Für Bayern heißt das, bei 1,8 Mio. Schüler/innen ca. 60 Mio. Euro Nachhilfekosten pro Jahr.
    (Quellen: Bildungsstatistik das Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Studie der Bertelsmann Stiftung zu Klassenwiederholungen, Studien Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Studien im Auftrag des BMBF)

Wir setzen uns dafür ein,

  • die Grundsätze des fördernden und individualisierten Lernens zum Maßstab für die weitere Schulentwicklung zu machen.
  • individuelle Förderpläne und Portfolios für jeden Einzelnen über die gesamt Schulzeit zu führen. Sie ergänzen die Noten zugunsten einer ganzheitlichen Leistungsbewertung der Schüler und Schülerinnen bis zum Ende der Schulpflicht. Damit rückt die Gesamtpersönlichkeit der Schüler und Schülerinnen in den Mittelpunkt. Eine alleine auf Noten abgestellte Bildungskarriere verstärkt die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem.
  • die Bildungseinrichtungen dem individuellen Lerntempo der Schüler/innen anzupassen und nicht umgekehrt.
  • das Sitzenblieben durch Stütz- und Förderkurse zu ersetzen.
  • an allen Bildungseinrichtungen, insbesondere an Schulen, Schulpsychologen/innen und Schulsozialarbeiter/innen als pädagogisches Personal vorzuhalten. Diese werden im Rahmen des Schulfinanzierungsgesetzes in den Stellenplan des Kultusministeriums aufgenommen.
  • gleichschrittiges Lernen – Lernen zum gleichen Zeitpunkt, mit dem gleichen Tempo und mit dem gleichen Stoffangebot - durch ein am individuellen Lernfortschritt orientiertes Lernen zu ersetzen.
  • das Schulaufgaben- und prüfungszentrierte Lernen, das lediglich ein kurzfristig gespeichertes Wissen für Prüfungen generiert, durch ein nachhaltiges Lernen zu ersetzen.
  • die Organisation und Öffnungszeiten der Bildungseinrichtungen, insbesondere der Schulen, am Bedarf der Familien auszurichten. Die Schulen werden bedarfsgerecht zu gebundenen Ganztagsschulen umgebaut. Jeder Schüler und jede Schülerin hat einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz.
  • die Lernumgebung an allen Bildungseinrichtungen als „dritten Pädagogen“ zu gestalten. Notwendig ist ein Sonderinvestitionsprogramm „Lernort Bildung“ des Freistaates Bayern.

SPD-Initiativen im Landtag:

30.06.2009
Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/1689 vom 30.06.2009
Dringlichkeitsantrag
Moratorium zugunsten einer nachhaltigen Schulentwicklung in Bayern
Vorgangsmappe

10.06.2010
Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/5049 vom 10.06.2010
Dringlichkeitsantrag
Länger gemeinsam lernen!
Vorgangsmappe
16.12.2008
Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/163 vom 16.12.2008
Dringlichkeitsantrag
Ziel: Längere gemeinsame Schulzeit
Vorgangsmappe
03.03.2009
Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/755 vom 03.03.2009
Dringlichkeitsantrag
Übertrittsverfahren abschaffen - längere gemeinsame Schulzeit zulassen
Vorgangsmappe
18.05.2010
Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 16/4840 vom 18.05.2010
Dringlichkeitsantrag
Versprechen einhalten - Glaubwürdigkeit beweisen - große Klassen verkleinern
Vorgangsmappe
15.04.2010
Antrag Drucksache Nr. 16/4560 vom 15.04.2010
Antrag
Muttersprache als Zweitsprache anerkennen
Vorgangsmappe
24.02.2010
Änderungsantrag Drucksache Nr. 16/3836 vom 24.02.2010
Änderungsantrag
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 - hier: Energetische Sanierung und gesunde Lernorte (Kap. 13 10 Tit. 883 11)
Vorgangsmappe
24.02.2010
Änderungsantrag Drucksache Nr. 16/3835 vom 24.02.2010
Änderungsantrag
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 - hier: Sanierung und Modernisierung von Schulen (Kap. 13 10 Tit. 883 11)
Vorgangsmappe
18.02.2010
Antrag Drucksache Nr. 16/3677 vom 18.02.2010
Antrag
Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention im bayerischen Schulwesen
Vorgangsmappe
03.02.2010
Änderungsantrag Drucksache Nr. 16/3405 vom 03.02.2010
Änderungsantrag
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 - Bildung, der Schlüssel für Demokratie und Wohlstand - hier: Individuelle Förderung stärken - Schwerpunkt Grundschule (Kap. 05 12 Tit. 422 01)
Vorgangsmappe
03.02.2010
Änderungsantrag Drucksache Nr. 16/3408 vom 03.02.2010
Änderungsantrag
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 - Bildung, der Schlüssel für Demokratie und Wohlstand - hier: Keine Klasse über 25, keine Grundschulklasse über 20 (Kap. 05 12 bis Kap. 05 19 und neues Kap. Wohnortnahe Schule)
Vorgangsmappe
01.12.2009
Gesetzentwurf Drucksache Nr. 16/2779 vom 01.12.2009
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes
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