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Arbeitskreis Eingaben und Beschwerden

Die Bürgeranwälte der SPD-Landtagsfraktion

Die Bayerische Verfassung garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden. Diese Eingaben verfolgen unterschiedliche Ziele:

  • Die Bürger suchen Hilfe im konkreten Einzelfall.
  • Die Bürger machen ihr Recht auf politische Mitgestaltung außerhalb der Wahltermine geltend.
    So ist die Eingabe, die "Petition", ein Volksbegehren im kleinen Maßstab.
  • Die Bürger ermutigen das Parlament mit einer Petition, sein Kontrollrecht gegenüber der Staatsregierung auszuüben, indem sie Sachverhalte, die aus ihrer Sicht kritikwürdig sind, aufzeigen.

Die Erfolgsquote bei Eingaben in Bayern ist vergleichsweise hoch: In etwa einem Drittel der Fälle entscheidet der Landtag zu Gunsten der Bürger.

Eine Petition kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Bayern einreichen. Sie kann formlos und handschriftlich sein. Sie muss allerdings eine gültige Unterschrift tragen. Eine Petition ist kostenfrei.

Die Adresse:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München

Auch Online können Eingaben oder Beschwerden eingereicht werden. Der Bayerische Landtag stellt auf seiner Internetseite ein Formular bereit

Informationen des Bayerischen Landtags zum
Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger