Die Bayerische Verfassung garantiert allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament zu wenden. Diese Eingaben verfolgen unterschiedliche Ziele:
Die Erfolgsquote bei Eingaben in Bayern ist vergleichsweise hoch: In etwa einem Drittel der Fälle entscheidet der Landtag zu Gunsten der Bürger.
Eine Petition kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner in Bayern einreichen. Sie kann formlos und handschriftlich sein. Sie muss allerdings eine gültige Unterschrift tragen. Eine Petition ist kostenfrei.
Die Adresse:
Bayerischer Landtag
Maximilianeum
81627 München
Auch Online können Eingaben oder Beschwerden eingereicht werden. Der Bayerische Landtag stellt auf seiner Internetseite ein Formular bereit
Informationen des Bayerischen Landtags zum
Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger
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