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Kostenfreier Kindergartenbesuch erhöht die Bildungschancen unserer Kinder

Banner/060613Kita_ban.jpg SPD fordert: Anspruch der Kinder auf einen Betreuungsplatz in Bayern und stufenweise Einführung der Beitragsfreiheit. Rheinland - Pfalz macht es vor. Vorlage zur Pressekonferenz mit Dr. Simone Strohmayr, familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Seit Anfang dieses Jahres ist in Rheinland-Pfalz das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Dies ist jedoch nur der Anfang einer einmaligen Bildungsoffensive von Ministerpräsident Kurt Beck und Bildungsministerin Doris Ahnen.

Die Gebührenfreiheit soll für die gesamte Dauer des Kindergartens eingeführt werden: 2006 ist bereits das letzte Kindergartenjahr kostenfrei, von 2008 bis 2010 wird je ein weiteres Jahr für die Eltern kostenfrei.

Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz besteht in Rheinland-Pfalz bereits jetzt für Dreijährige und soll ab 2010 für Zweijährige eingeführt werden, dieser Anspruch soll dann schrittweise aufgebaut werden. Doris Ahnen: " Wir wollen vor allem den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten weiter stärken, weil Chancengleichheit ganz stark mit der frühkindlichen Bildung zusammenhängt und nicht erst mit der Schule beginnt."

Auswirkungen des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und Erziehungsgesetzes

In Bayern dagegen müssen sich Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen oder künftig besuchen sollen, mit den Auswirkungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) herum schlagen: Sie haben nach wie vor keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, sondern sind angewiesen auf eine Bedarfsplanung, die in vielen Kommunen nur äußerst schleppend erstellt wird und die letztlich von ihrer Finanzkraft abhängig ist.

Die Versorgung mit Krippenplätzen beträgt bayernweit 2,4 Prozent und mit Hortplätzen vier Prozent, ergab eine Studie des Landtagsamtes. Die Staatsregierung verkündet zwar immer wieder, dass sie das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ausbauen möchte, gleichwohl werden künftig in Bayern Einrichtungen schließen, da sie mit der Finanzierung nach dem neuen Gesetz nicht lebensfähig sind.

  • Besonders kontraproduktiv wirkt sich die Gastkinderregelung im neuen BayKiBiG aus. Eltern können nicht frei wählen, sondern müssen ihre Kinder in eine Einrichtung in ihrer Wohnortkommune bringen. Überörtliche Einrichtung mit besonderen pädagogischen Angeboten können ohne Zustimmung der eigenen Kommune häufig nicht mehr besucht werden. Viele Montessori-, Wald-, und Waldorfkindergärten sind daher in ihrer Existenz bedroht.
  • Eltern ist oft der Weg in Betriebskindergärten, die sich nicht in ihrer Heimatgemeinde befinden, verwehrt. Ein Besuch im  Betriebskindergarten von Infineon ergab: Dort gibt es  Kindergartenkinder aus 42 Gemeinden, doch nur 4 Gemeinden haben den Bedarf anerkannt und übernehmen die Kosten.
  • Auch können Eltern die Betreuungseinrichtungen für ihre Kinder nicht nach günstigen Betreuungszeiten aussuchen. Wenn sich die Heimatkommune weigert, die anteiligen Kosten für eine wohnortfremde Einrichtung u übernehmen, entfällt auch die staatliche Finanzierung. Die Eltern müssten in diesem Fall 100 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die in Sonntagsreden gefordert wird, bleibt daher in Bayern ein Wunschtraum.
  • Weil mit dem neuen bayerischen Kindertagesstättengesetz die Zahl der geförderten Einrichtungen steigt, ohne dass der Anteil der staatlichen Förderung im gleichen Umfang erhöht wird, sind viele Betreuungseinrichtungen darauf angewiesen die Betreuungsgebühren anzuheben um ihr Defizit zu reduzieren.
  • Das neue Finanzierungssystem, bei dem sich die Gebühren nach den Buchungszeiten richten, wird ein Übriges dazu beitragen, dass einkommensschwache Familien weniger Betreuungszeiten für ihre Kinder buchen, als es pädagogisch angezeigt wäre.

Forderungen der SPD-Landtagsfraktion

Die CSU hat alle Anträge der SPD, die Eltern von Gebühren freizustellen, abgelehnt, obwohl der Freistaat Bayern finanziell besser gestellt ist als Rheinland Pfalz.  Damit spart die Staatsregierung nicht wie sie vorgibt für kommende Generationen, sondern an kommenden Generationen. Die Situation könnte grotesker nicht sein: Während sich die zuständige Ministerin Christa Stewens (CSU) einerseits mit der Einführung des neuen Bildungs- und Erziehungsplans ausdrücklich zum Bildungsauftrag der Kindertagesstätten bekennt und Ministerpräsident Stoiber fordert, alle Kinder in Bayern müssten bei Schuleintritt über genügend Deutschkenntnisse verfügen, werden zusätzliche staatliche Mittel verweigert, um diesen Bildungsauftrag auch umzusetzen zu können.

Die Landtags SPD fordert daher dringend Nachbesserung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes

  1. Aus dem Landeserziehungsgeld, das im Jahr 2006 97 Millionen Euro beträgt, sollen 50 Millionen Euro für die Finanzierung einen kostenlosen letzten Kindergartenjahres umgeschichtet werden. Kinderbetreuung im Kindergarten muss für die Eltern kostenfrei sein, um allen Kindern die Möglichkeit von frühkindlicher Bildung zu eröffnen. Zunächst muss das letzte Kindergartenjahr kostenfrei gestellt werden. Der Freistaat Bayern hat die entsprechenden Kosten zu übernehmen - langfristig muss der gesamte Kindergartenbereich kostenfrei werden.
  2. Dringend ist ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch für unter Dreijährige im Gesetz zu verankern. Auch ein Ausbau des Anspruchs auf unter Dreijährige ist denkbar.
  3. Weiterhin ist die Gastkinderregelung dahingehend zu ändern, dass das Recht der Eltern auf eine freie Wahl des Kindertagesstättenplatzes gewährleistet ist. Unterschiedliche pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausrichtung von Kindertagesstätten sowie die Öffnungszeiten sind als Auswahlkriterium anzuerkennen. Soweit sich eine Kommune weigert, Plätze in anderen Kommunen zu finanzieren, darf auf keinen Fall die staatliche Förderung entfallen.
(11.07.2006)