
Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Geschlossenheit aller Abgeordneten des Bayerischen Landtags, um Anklage gegen Joachim Haedke (CSU) zu erheben. "Wir fordern konkret die CSU auf, ihre Zweidrittelmehrheit nicht zu missbrauchen und den als Drahtzieher bezeichneten Haedke nicht länger in ihren Reihen zu dulden", so der Fraktionsvorsitzende Franz Maget.
In einem persönlichen Anschreiben haben Maget und die SPD-Mitglieder des "Hohlmeier" Untersuchungsausschusses Karin Radermacher und Hans-Ulrich Pfaffmann am Donnerstag die Abgeordneten aller Fraktionen im Bayerischen Landtag aufgefordert, einen Antrag auf Erhebung der Anklage gegen Joachim Haedke, MdL, zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu unterzeichnen.
Radermacher: "Die Vorgänge um den Abgeordneten Haedke sind einmalig in der Geschichte des Bayerischen Landtags und wir sind gezwungen, diese drastischen Schritte gegen einen Abgeordneten der Regierungspartei zu ergreifen. Allein um die skandalösen Vorgänge im Plenum des Landtags behandeln zu können, sind wir auf die Mitwirkung der CSU angewiesen, da auch dafür zumindest eine Eindrittelmehrheit notwendig ist."
Eine Abgeordnetenanklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof kann gemäß Artikel 61 der Bayerischen Verfassung nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bayerischen Landtags erhoben werden. "Ausdrücklich fordern wir auch die Mitglieder der CSU-Fraktion, der Joachim Haedke immer noch angehört, zur Unterstützung dieses Antrags auf," heißt es in dem Schreiben, "Die parlamentarische Auseinandersetzung über Verletzungen der politischen Moral durch ein Mitglied des Landtags liegt im ureigensten Interesse des Landtags und seiner Mitglieder."
Wie sich im Laufe der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses "Hohlmeier" herausgestellt hatte, war das Mitglied des Landtages, Joachim Haedke, maßgeblich in die Vorgänge der so genannten Münchner Wahlfälschungsaffäre im Münchner Osten involviert. "Mit seinem Einfluss als Parlamentsmitglied hat er dabei in gewinnsüchtiger Absicht und auf politisch verwerfliche Art und Weise das Ansehen des Bayerischen Landtags missbraucht und das Vertrauen in das demokratische Rechtssystem schwerstens beschädigt", so das Schreiben weiter, "Gerade in Zeiten massiver Politikverdrossenheit dürfen wir diesem Handeln nicht tatenlos gegenüberstehen, sondern sind aufgefordert, als ein Akt der politischen Hygiene und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Demokratie, den Antrag auf Klageerhebung gegen Herrn MdL Joachim Haedke zu stellen."
Das Anschreiben erinnert im Vorspann an ein Zitat Wilhelm Hoegners aus der Verfassungsgebenden Landesversammlung des Freistaates von 1946, in dem es heißt: "Ich bin überzeugt, dass die Fraktion eines Abgeordneten, der in gewinnsüchtiger Absicht seinen Einfluss als Mitglied des Vertretungskörpers in einer das Ansehen der Volksvertretung gröblich gefährdenden Weise missbraucht hat, diesen Abgeordneten nicht wird halten können."
Den genauen Text des Antrags der Abgeordneten, der die Verfehlungen Haedkes auflistet, jedoch noch nicht die juristische Klageschrift darstellt sowie des Artikel 61 Abs. 1 und 3 der Bayerischen Verfassung, der in diesem Fall zur Anwendung kommt, finden Sie hier.
(12.08.2005)